Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024 

Artikel 1 | Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fernunterricht:
Schulungsform, bei der Sprachlehrer und Kursteilnehmer nicht gleichzeitig persönlich anwesend sind.

Präsenzunterricht:
Schulungsform mit direkter Interaktion zwischen Sprachlehrer und Kursteilnehmer.

Kursteilnehmer:
der Teilnehmer der Schulung.

Familienschulung:
eine Schulung, die Regina Coeli in geschlossener Gesellschaft für eine Familie mit Kindern an einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Standort veranstaltet.

Vertragspartner:
die Unterkunft, die über Regina Coeli für den Kursteilnehmer für die Dauer der Schulung gebucht wird und mit deren Betreiber Regina Coeli Vereinbarungen getroffen hat.

Gruppenschulung:
eine Schulung, die Regina Coeli für einen Auftraggeber in geschlossener Gesellschaft für eine durch den Auftraggeber zu benennende Gruppe von Kursteilnehmern am Standort von Regina Coeli veranstaltet.

Unternehmensinterne Schulung:
eine Schulung, die Regina Coeli für einen Auftraggeber in geschlossener Gesellschaft für eine durch den Auftraggeber zu benennende Gruppe von Kursteilnehmern am Standort des Auftraggebers veranstaltet.

Standort:
der physische Ort, an dem die Schulung stattfindet.

Auftraggeber:
(i) jede Privatperson oder (ii) jedes Unternehmen/jede Einrichtung, die/das durch Unterzeichnung eines Vertrags eine Schulung bei Regina Coeli abnimmt.

Offerte:
ein formales Angebot von Regina Coeli an (i) eine Privatperson oder (ii) ein Unternehmen/eine Einrichtung zum Abschluss eines Vertrags nach niederländischem Recht.

Vertrag:
eine durch den Auftraggeber angenommene und unterzeichnete Offerte einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von Artikel 5.

Vertrag
im Fernabsatz: ein Vertrag, den Regina Coeli und der Auftraggeber schließen, bei dem bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Techniken für Fernkommunikation zum Einsatz kommen.

Kosten:
die Kosten, die der Auftraggeber Regina Coeli im Rahmen des Vertrags gemäß der Offerte für die Schulung, für das Regina Coeli Arrangement und für die Übernachtungen schuldet.

Regina Coeli:
Die Language Institute Regina Coeli B.V. oder die Regina Coeli Language Courses B.V., je nachdem, mit welcher Gesellschaft der Vertrag mit dem Auftraggeber geschlossen wurde.

Regina Coeli Arrangement:
das Gesamtangebot der Einrichtungen und Leistungen, das Regina Coeli Kursteilnehmern am eigenen Standort von Regina Coeli in Vught zur Verfügung stellt. Es bildet einen integralen Bestandteil der Schulung.

Schulung:
das Gesamtangebot aller von Regina Coeli angebotenen formellen und informellen Lernaktivitäten (einschließlich Einzelschulung, unternehmensinterne Schulung, Gruppenschulung, Familienschulung, Workshop) und/oder Sprachbewertungen, die in direkter Interaktion zwischen Kursteilnehmer und Sprachlehrer (Präsenzunterricht) und aus der Ferne (Fernunterricht) durchgeführt werden.

Schulungsprogramm:
das Gesamtangebot der formellen und informellen Lernaktivitäten (Schulung), Einrichtungen und Leistungen (Regina Coeli Arrangement) und Unterkunft (Übernachtungen), die von Regina Coeli für eine(n) (Gruppe von) Kursteilnehmer(n) zusammengestellt wurde.

Übernachtungen:
jede Nacht, die ein Kursteilnehmer über Regina Coeli im Rahmen seiner Schulung in der institutseigenen Gästeunterkunft „Eikenheuvel” oder bei einem der Vertragspartner bucht.

Website:
die Websites von Regina Coeli: www.reginacoeli.nl, www.reginacoeli.com und www.reginacoeli.de.


Artikel 2 | NRTO

Regina Coeli ist Mitglied im Niederländischen Rat für Schulung und Fortbildung [Nederlandse Raad voor Training en Opleiding] (NRTO). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Verhaltenskodex des NRTO.

Artikel 3 | Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle zwischen Regina Coeli und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge/Fernabsatzverträge jeglicher Art, soweit davon nicht im Sinne von Absatz 3 abgewichen wird.
  2. Durch Unterzeichnung der Offerte erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Regina Coeli weist die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unabhängig von deren Bezeichnung ausdrücklich zurück. Die Parteien können schriftlich in einem Vertrag die Anwendbarkeit anderer Bedingungen vereinbaren.
  3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn Regina Coeli und der Auftraggeber diese ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Unter „schriftlich“ wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jede Form der elektronischen Kommunikation verstanden, einschließlich per E-Mail.
  4. In Angelegenheiten, die der betreffende Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht regeln, wird Regina Coeli in Absprache mit dem Auftraggeber eine angemessene billige Regelung anstreben, um diese Lücke zu schließen.
  5. Die (vollständige oder teilweise) Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, werden Regina Coeli und der Auftraggeber den unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Teil durch eine Bestimmung ersetzen, die wirksam und durchsetzbar ist und deren Rechtsfolgen im Hinblick auf den Inhalt und Zweck der betreffenden Bestimmung so weit wie möglich denen des unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Teils dieser Bestimmung entsprechen.


Artikel 4 | Offerte und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber vor dem Vertrag (im Fernabsatz) ausdrücklich bekannt gegeben und bilden einen untrennbaren Bestandteil der allgemeinen Informationsverschaffung von Regina Coeli.
  2. Die Offerte enthält eine vollständige und präzise Beschreibung des Schulungsprogramms.
  3. In der Offerte sind in jedem Fall deutlich und verständlich die folgenden Daten angegeben:
    • der Name bzw. die Namen des/der Kursteilnehmer(s) bzw. der Gruppe der Kursteilnehmer, der/die die Schulung absolviert/absolvieren;
    • die zu lernende Sprache und das zu absolvierende Schulungsprogramm;
    • die Art der Ausführung;
    • die Zahlungsart;
    • das Datum bzw. die Daten, an dem (denen) das Schulungsprogramm stattfindet;
    • der Standort, an dem das Schulungsprogramm stattfindet;
    • die Spezifizierung der Kosten des Schulungsprogramms samt allen zusätzlichen Kosten und Steuern;
    • die Identität und Adresse einschließlich der Besucheradresse von Regina Coeli;
    • die Anzahl und der/die Name(n) des/der Kursteilnehmer(s);
    • die Gültigkeitsdauer der Offerte.

4. Unter dem Beginn der Schulung versteht man das Datum der ersten geplanten Veranstaltung.


Artikel 5 | Abschluss des Vertrags

  1. Ein zeichnungsbefugter Vertreter des Auftraggebers schließt einen Vertrag (im Fernabsatz) mit Regina Coeli, indem er die Offerte (digital) unterzeichnet. Nach Abschluss des Vertrags (im Fernabsatz) empfängt der Auftraggeber schriftlich eine Bestätigung davon. Diese Bestätigung gilt zugleich als Nachweis über die Anmeldung zur betreffenden Schulung.
  2. Der Auftraggeber ist ohne die schriftliche Zustimmung von Regina Coeli nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (im Fernabsatz) an einen Dritten zu übertragen. Regina Coeli darf an diese Zustimmung nähere Bedingungen knüpfen.


Artikel 6 | Auflösung des Vertrags

  1. Nach Abschluss eines Fernabsatzvertrags hat ein (i) privater Auftraggeber das Recht, den Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen aufzulösen (Widerruf).
  2. Die Auflösung eines Fernabsatzvertrags durch (i) einen privaten Auftraggeber im Sinne von Absatz 1 kann durch das Senden einer E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: clientservices@reginacoeli.nl.
  3. Es wird kein Recht auf Auflösung im Sinne von Absatz 1 bestehen, wenn die Schulung ausdrücklich auf Anfrage des Auftraggebers begonnen wurde, unabhängig davon, dass die Frist von 14 Kalendertagen abgelaufen ist und der Auftraggeber (wenn der Beginn innerhalb der 14-tägigen Frist stattfindet) ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet hat.


Artikel 7 | Stornierung der Schulung

      1. Der Auftraggeber hat das Recht, die betreffende Schulung vor deren Beginn zu stornieren. Die Stornierung kann schriftlich durch den Versand einer E-Mail an folgende Adresse erfolgen: clientservices@reginacoeli.nl. Als Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Regina Coeli gilt das Versanddatum der betreffenden E-Mail. Das geplante Beginndatum der Schulung gilt als Ausgangspunkt bei der Festlegung der Kosten, die im Falle einer Stornierung im Sinne von Absatz 2 anfallen.
      2. Bei einer Stornierung im Sinne von Absatz 1 ist Regina Coeli berechtigt, dem Auftraggeber die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:
        1. bei einer Stornierung bis 60 Kalendertage vor Beginn der Schulung: 10 % der vereinbarten Kosten;
        2. bei einer Stornierung zwischen 60 und 30 Kalendertagen vor Beginn der Schulung: 20 % der vereinbarten Kosten;
        3. bei einer Stornierung zwischen 30 und 14 Kalendertagen vor Beginn der Schulung: 30 % der vereinbarten Kosten;
        4. bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Beginn der Schulung: 50 % der vereinbarten Kosten;
        5. bei einer Stornierung nach einer Verschiebung, wie in Artikel 9 aufgeführt, wird das immer als eine Stornierung innerhalb weniger als 14 Kalendertage vor Beginn im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 d betrachtet.
      3.  Ausschließlich dann, wenn der Kursteilnehmer vor Beginn der Schulung verstirbt, erfolgt eine Stornierung von Rechts wegen für diesen Kursteilnehmer, ohne dass Kosten anfallen. Eine eventuell bereits geleistete Zahlung wird zurückerstattet.
      4. Wenn die Anzahl der Anmeldungen für eine bestimmte Schulung nach ausschließlicher Auffassung von Regina Coeli unzureichend ist, steht es Regina Coeli frei, mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, dass die betreffende Schulung an einem anderen Datum und/oder zu einem anderen Zeitpunkt absolviert wird.
      5. Wenn Regina Coeli und der Auftraggeber keine Einigung über diese Änderung(en) im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 erzielen, hat der Auftraggeber das Recht, die betreffende Schulung kostenlos zu stornieren

 


Artikel 8 | Zwischenzeitliche Beendigung einer Schulung

Wenn der Auftraggeber nach Beginn der Schulung den Vertrag (im Fernabsatz) zwischenzeitlich beendet, hat der Auftraggeber das Recht auf die Rückerstattung von 50 % der vereinbarten Kosten abzüglich der Kosten des Schulungsprogramms, das bereits stattgefunden hat (unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer dort anwesend war) und abzüglich der Kosten des geplanten Schulungsprogramms am Tag der Kündigung. Die Kosten für das Regina Coeli Arrangement und Übernachtungen, die nach der Beendigung stattfinden, werden nicht erstattet.


Artikel 9 | Verschiebung der Schulung

  1. Auf Wunsch eines Auftraggebers kann Regina Coeli, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, einmalig und bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Schulung ein anderes Datum und/oder einen anderen Zeitpunkt für eine Schulung bzw. einen Teil der Schulung bestimmen. Regina Coeli kann die Einwilligung in eine solche Verschiebung an Bedingungen knüpfen. Wenn ein Wunsch auf Verschiebung bewilligt wird, hat Regina Coeli das Recht, dem Auftraggeber Bearbeitungskosten in Höhe von 100 € in Rechnung zu stellen.
  2. Wenn Regina Coeli einmal bei einem Verschiebungswunsch des Auftraggebers eingewilligt hat, kann die Schulung nicht noch einmal verschoben werden.


Artikel 10 | Übernachtungen

Regina Coeli kann auf Wunsch eines Auftraggebers je nach Verfügbarkeit für die Dauer einer Schulung eine Unterkunft für einen (mehrere) Kursteilnehmer in der eigenen Gästeunterkunft „Eikenheuvel“ oder bei einem Vertragspartner organisieren. Die dafür anfallenden Kosten stellt Regina Coeli dem Auftraggeber in Rechnung.


Artikel 11 | Kosten

  1. Alle von Regina Coeli im Vertrag (im Fernabsatz) genannten Beträge verstehen sich , sofern nicht anders angegeben zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls ein Auftraggeber eine Privatperson ist, werden die Beträge (auch) einschließlich Mehrwertsteuer angegeben.
  2. Die von Regina Coeli angebotenen Schulungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, da diese Gesellschaft als Bildungseinrichtung anerkannt ist.
  3. Die Mehrwertsteuer wird immer auf das Regina Coeli Arrangement und die Unterkunftskosten erhoben


Artikel 12 | Lieferung

  1. Aufgrund des strikt persönlichen Charakters der Schulung kann ein Kursteilnehmer bei Verhinderung, Krankheit oder aus anderen Gründen unter keinen Umständen durch einen anderen Kursteilnehmer ersetzt werden.
  2. Gegebenenfalls behält Regina Coeli sich das Recht vor, eine Alternative für ein Zimmer in der Gästeunterkunft „Eikenheuvel“ anzubieten, wobei etwaige Mehrkosten von Regina Coeli getragen werden. Regina Coeli informiert den Auftraggeber darüber telefonisch und/oder per E-Mail spätestens 2 Werktage vor Beginn der Schulung.


Artikel 13 | Konformität

  1. Die Schulung muss mit dem Vertrag (im Fernabsatz) in Einklang stehen sowie auf fachkundige Weise unter Einsatz einer angemessenen Ausstattung erfolgen.
  2. Die Schulung umfasst alle Unterrichtsmaterialien, die der Kursteilnehmer benötigt. Wenn der Kursteilnehmer zusätzliches Kursmaterial verlangt, werden die dafür anfallenden Kosten dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.


Artikel 14 | Bezahlung

  1. Die Bezahlung umfasst alle von den Banken anerkannten Zahlungsformen. Regina Coeli verlangt vom Auftraggeber, dass der gesamte Betrag spätestens 14 Kalendertage vor dem Tag, an dem die Schulung beginnt, im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 eingegangen sein muss.
  2. Wenn und soweit der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags (im Fernabsatz) und dem Beginn der Schulung kürzer als zwei Wochen ist, ist die unterzeichnete Offerte vom Auftraggeber umgehend zurückzuschicken und muss die Bezahlung anschließend bei Regina Coeli eingehen.


Artikel 15 | Verspätete Bezahlung

  1. Der Auftraggeber ist von Rechts wegen ab Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist einer von Regina Coeli geschickten Rechnung in Verzug; dessen ungeachtet kann Regina Coeli dem Auftraggeber nachträglich noch die Möglichkeit einräumen, dem Zahlungsverzug abzuhelfen.
  2. Regina Coeli ist berechtigt, unbeschadet den übrigen ihr zustehenden Rechten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag (im Fernabsatz) auszusetzen, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, ohne dass Regina Coeli auf irgendeine Weise für die Folgen dieser Aussetzung haftet.
  3. Regina Coeli kann, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, eine Schulung, die infolge der in Absatz 2 genannten Aussetzung nicht stattfinden konnte, an einem späteren Datum durchführen.
  4. Wenn (i) der private Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, ist dieser, nachdem er von Regina Coeli auf die verspätete Zahlung hingewiesen wurde und Regina Coeli dem Auftraggeber eine Frist von 14 Kalendertagen gesetzt hat, um seine Zahlungsverpflichtung(en) nachträglich zu erfüllen, nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist auf den noch ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen schuldig und ist Regina Coeli berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €, 10 % auf die nächsten 2.500 € und 5 % auf die nächsten 5.000 € – mit einem Mindestbetrag in Höhe von 40 €.
  5. Gegenüber Auftraggebern, die Unternehmen/Einrichtungen sind, hat Regina Coeli für den Zeitraum, in dem der Auftraggeber in (Zahlungs-)Verzug ist, Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Zinsen und Erstattung der etwaigen (außer-)gerichtlichen Inkassokosten nach dem niederländischen Gesetz zur Normierung von Inkassokosten.
  6. Während der Bearbeitung einer Beschwerde oder Streitigkeit im Sinne von Artikel 21 wird Regina Coeli es aussetzen, Zinsen oder Inkassokosten in Rechnung zu stellen.


Artikel 16 | Haftung

  1. Soweit Regina Coeli in zurechenbarer Weise eine ihrer Pflichten verletzt und dem Auftraggeber dadurch ein Schaden entsteht, ist die Haftung von Regina Coeli für Schäden, die keine unmittelbare Folge von Körperverletzungen, Todesfällen oder Sachschäden sind, auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt.
  2. Regina Coeli haftet ausdrücklich nicht für indirekte Schäden des Auftraggebers und/oder Kursteilnehmers, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne, versäumte Einsparungen, Verzögerungsschaden und/oder Stagnation des Geschäfts.
  3. Die Haftung von Regina Coeli für Körperverletzungen, Todesfälle oder Sachschäden wird weder ausgeschlossen noch beschränkt.
  4. Die in Absatz 1 und 2 genannte (Einschränkung der) Haftung erstreckt sich auf Mitarbeiter von Regina Coeli oder auf Personen, die Regina Coeli mit der Erfüllung des Vertrags (im Fernabsatz) beauftragt hat.
  5. Der Auftraggeber stellt Regina Coeli von Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kursteilnehmer, frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags (im Fernabsatz) ergeben.


Artikel 17 | Vertraulichkeit

Regina Coeli, Mitarbeiter von Regina Coeli oder Personen, die Regina Coeli mit der Erfüllung des Vertrags (im Fernabsatz) beauftragt hat, werden die durch den Auftraggeber übermittelten Informationen vertraulich behandeln. Regina Coeli hält sich dabei an das geltende Datenschutzrecht.


Artikel 18 | Personenbezogene Daten

Regina Coeli verarbeitet die durch den Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie von Regina Coeli, die unter anderem auf der Website steht.


Artikel 19 | Rechte an geistigem Eigentum

Module, Modelle, Techniken, Instrumente einschließlich Software, die bei der Erfüllung des Vertrags (im Fernabsatz) verwendet wurden, stehen und verbleiben im Eigentum von Regina Coeli, wenn nicht anders vereinbart. Eine Veröffentlichung ist daher erst nach einer im Voraus erteilten schriftlichen Zustimmung von Regina Coeli gestattet.
Der Auftraggeber hat selbstverständlich das Recht, Unterlagen zum Zwecke der Verwendung in seiner eigenen Organisation zu vervielfältigen, soweit diese Verwendung vom Ziel des Vertrags (im Fernabsatz) gedeckt ist. Im Falle einer zwischenzeitlichen Beendigung des Vertrags finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.


Artikel 20 | Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, kann Regina Coeli die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens zehn Kalendertage vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben.
  2. Die Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt über eine persönliche Mitteilung oder einen allgemeinen Hinweis auf unserer Website.


Artikel 21 | Beschwerden und Streitbeilegungsregelung

  1. Streitigkeiten werden zwischen dem Auftraggeber und Regina Coeli so weit wie möglich einvernehmlich im Einklang mit der Beschwerdeordnung von Regina Coeli beigelegt.
  2. Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Regina Coeli im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Ausführung von Verträgen (im Fernabsatz) in Bezug auf durch Regina Coeli zu erbringende/erbrachte Dienstleistungen oder zu liefernde/gelieferte Gegenstände können sowohl durch den Auftraggeber als auch durch Regina Coeli vor einen Streitschlichtungsausschuss gebracht werden. Für Privat Auftraggeber ist dies De Geschillencommissie Particuliere Onderwijsinstellingen, Bordewijklaan 46, PO Box 90 600, 2509 LP Den Haag (www.degeschillencommissie.nl). Für Geschäftskunden ist dies der NRTO-Ausschuss für die Durchsetzung der Qualität (Commissie Kwaliteitshandhaving), Papiermolen 34, 3994 DK Houten (www.nrto.nl/kwaliteit/commissie /).
  3. De Geschillencommissie/die Commissie Kwaliteitshandhaving bearbeitet eine Streitigkeit nur dann, wenn der Auftraggeber seine Beschwerde zuerst bei Regina Coeli eingereicht hat und dies nicht zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung geführt hat.
  4. Eine Streitigkeit muss innerhalb von 12 Monaten nach Einreichen einer Beschwerde bei der Schiedskommission anhängig gemacht werden.
  5. Für die Bearbeitung einer Streitigkeit fällt eine Gebühr an.
  6. wenn der Auftraggeber eine Streitigkeit bei De Geschillencommissie/die Commissie Kwaliteitshandhaving anhängig macht, ist Regina Coeli an diese Entscheidung gebunden.
  7. Wenn Regina Coeli eine Streitigkeit bei De Geschillencommissie/die Commissie Kwaliteitshandhaving anhängig machen möchte, muss Regina Coeli erst den Auftraggeber schriftlich bitten, innerhalb von fünf Wochen zu erklären, ob er damit einverstanden ist. Regina Coeli muss dabei ankündigen, dass sich Regina Coeli nach Ablauf der oben genannten Frist berechtigt sieht, die Streitigkeit am zuständigen Gericht anhängig zu machen.
  8. De Geschillencommissie/die Commissie Kwaliteitshandhaving entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen der für sie geltenden Schiedsordnung. De Geschillencommissie/die Commissie Kwaliteitshandhaving entscheidet in Form einer verbindlichen Empfehlung.
  9. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht, es sei denn, gemäß zwingenden geltenden Rechtsvorschriften findet das Recht eines anderen Staates Anwendung. Für Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertrag (im Fernabsatz) ist das Gericht in 's-Hertogenbosch zuständig.
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